Wie man ein eigenes Musik-Label gründet
Angesichts der gewaltigen Umsätze, die aktuell in der Unterhaltungsbranche erzielt werden, ist die Gründung eines eigenen Musik-Labels natürlich ein lohnenswertes Ziel. Das gilt natürlich vor allem dann, wenn man wie ich ein gutes Gespür für Trends hat. Mit einem Dieter Bohlen kann ich mich dabei nicht messen, aber als Geschäftsidee erschien es mir trotzdem gut. Die IHK hat das auch so gesehen, denn dort habe ich mich zuerst hingewendet.
Sie haben mir dann einen Fachanwalt als einen der Betreuer für die Gründungsphase empfohlen. Als ich mich das erste Mal mit ihm getroffen habe, war ich ein wenig erschrocken, mit wie vielen Gesetzen man sich dabei auseinandersetzen muss. Das reicht ja vom Urheberrechtsgesetz über das Markenrecht und das Verlagsrecht bis hin zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Künstlersozialversicherungsgesetz. Und dabei habe ich hier noch nicht einmal alle Rechtsnormen aufgezählt, die man beachten muss, wenn man ein eigenes Musik-Label gründen möchte. Dass man dafür einen Gewerbeschein braucht, das war mir schon vorher klar. Der Betreuer von der IHK hat mir dann gesagt, dass ich für die Gründung sogar Fördermittel beantragen kann.
Ich habe für die ersten Monate Zuschüsse vom Arbeitsamt bekommen und die notwendigen Investitionen habe ich nicht komplett aus dem Eigenkapital bestreiten müssen, sondern konnte dafür einen Förderkredit mit einem Jahr tilgungsfreiem Anlaufzeitraum nutzen. Und zu einem Lehrgang für Existenzgründer hat mich der Betreuer von der IHK geschickt. Hielt ich anfangs nicht für nötig, aber im Nachhinein muss ich sagen, dass ich dabei einige neue Dinge zum Steuerrecht gelernt habe. Besonders interessant fand ich, dass bei dem Lehrgang auch verschiedene Möglichkeiten der Werbung vorgestellt und mit allen Vor- und Nachteilen beleuchtet wurden.